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Rechtsanwalt in Tunesien – Yassine YAMOUN

Rechtsanwalt Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht

  1. Aufenthalt für Europäer, die nicht mit einem Tunesier verheiratet sind:

Ein Ausländer kann bis zu 3 Monaten in Tunesien bleiben, Deutsche Staatsbürger bis zu 4 Monaten. Bei längerem Aufenthalt als 3 Monaten muß man bei der Ausländerpolizei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Voraussetzungen dafür sind folgende:

  • Formular der Polizeibehörde, Quittung über bezahlte 150 Dinar
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
  • Bankbescheinigung über monatlichen Eingang von 800 Euro für die letzten 3 Monate
  • Ehevertrag für Eheleute
  1. Aufenthalt für Europäer, die mit einem Tunesier verheiratet sind:

Bescheinigung des Ehemannes, daß er für den kompletten Lebensunterhalt in jeglicher Form verantwortlich ist.

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